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Unternehmens- und Vermögensnachfolge

Typischerweise spielen bei der Unternehmens- und Vermögensnachfolge steuerliche Themen eine Hauptrolle. So soll das übergehende Vermögen – sei es von Todes wegen, sei es zu Lebzeiten – möglichst steuerschonend auf die nächste Generation oder eine Familienstiftung übertragen werden.

Ein wichtiger Aspekt ist daher die sorgfältige Planung des Vermögensübergangs: Dies bedingt im ersten Schritt eine Bestandsaufnahme des Status Quo, d.h. welche Erbschaftsteuer würde im Falle des ungeplanten Todes eintreten, ggf. bereits unter Einbezug des vorliegenden Testaments oder Erbvertrags. Hierzu bewerten wir die Vermögenswerte indikativ nach den jeweiligen steuerlichen Vorschriften und ermitteln die einschlägige Begünstigung. Auf dieser Grundlage gilt es sodann, Gestaltungsüberlegungen auszuarbeiten, um die Erbschaft- und ggf. Ertragsteuerbelastungen auf ein Minimum zu reduzieren. Erfahrungsgemäß gibt es neben den klassischen Gestaltungen (Nutzung der Freibeträge, Nießbrauch) interessante Alternativen (z.B. in-/ausländische Stiftungen, gGmbH). Letztere sind zwar in der Umsetzung komplexer, führen aber zu einem teils enormen Sparpotenzial, das den Mehraufwand um ein Zigfaches übersteigt. Im Allgemeinen gilt: Wer frühzeitig und sorgsam plant, spart später viel Geld – sowohl Steuern als auch Beratungskosten.

Wir begleiten Sie nicht nur bei der Ausarbeitung Ihrer Unternehmens- und Vermögensnachfolge, sondern auch bei deren Umsetzung (einschließlich Dokumentation der Bewertung von Unternehmen und Immobilien sowie der jeweiligen Begünstigung) und – falls notwendig – Durchsetzung im Rahmen einer Betriebsprüfung oder vor dem Finanzgericht.

Wichtiger Bestand Ihres Nachfolgekonzepts ist für uns stets das Thema Governance: Wir überlegen gemeinsam, wie Sie Ihren Einfluss auch nach der Unternehmens- bzw. Vermögensübergabe beibehalten, ohne hierdurch steuerliche Nachteile in Kauf nehmen zu müssen. Gängige Gestaltungsinstrumenten sind in diesem Zusammenhang Vorschaltgesellschaften, die mit besonderen Rechten (Mehrstimmen, Golden Share) ausgestaltet sind, oder entsprechende Widerrufsklauseln im Schenkungsvertrag.

Unsere Leistungen im Bereich der Unternehmens- und Vermögensnachfolge umfassen u. a.:

  • „Quick Check“ – Ermittlung der latenten Erbschaft- sowie Ertragsteuerbelastung einschl. Vorstellung von Gestaltungsüberlegungen zur Minimierung der Steuerbelastung
  • Planung und Umsetzung von Vermögensübertragungen, auch im Rahmen der vorweggenommenen Erbfolge
  • Erstellung von Erbverträgen, Testamenten, Eheverträgen und Scheidungsfolgenvereinbarungen*
  • Erstellung von Patientenverfügungen und Vorsorgevollmachten*
  • Immobilien- und Unternehmensbewertungen
  • Internationale Abwicklung von Erbfällen**
  • Deklarationsberatung Erbschaft- und Schenkungsteuer einschließlich Erstellung von Gutachten zur Wertdokumentation und steuerlichen Begünstigung

* In Kooperation mit spezialisierten Rechtsanwälten
** In Kooperation mit renommierten internationalen Partnerkanzleien