Stiftungen
Um Ihr Lebenswerk auf Grundlage Ihrer Vorstellungen und Ziele dauerhaft fortzuführen, aus Gründen der Vermögensabsicherung („Asset Protection“), z.B. zur Vermeidung von Zugewinnausgleichsansprüchen oder Pflichtteilen, oder aber auch aus steuerlichen Überlegungen (u.a. Minimierung der Ertragsteuerbelastungen, Vermeidung der Wegzugsbesteuerung) stellen Familienstiftungen eine sinnvolle Struktur zur Regelung der Vermögensnachfolge dar.
Wir beraten Sie nicht nur bei der steueroptimalen Übertragung Ihres Vermögens auf eine Familienstiftung, sondern auch hinsichtlich Fragen der sog. Governance, d.h. wie Sie Ihre Machtposition absichern, ohne hierdurch steuerliche Nachteile zu erleiden.
Möchten Sie Ihre Vermögenswerte auf eine ausländische Stiftung, z.B. eine liechtensteinische Familienstiftung oder eine österreichische Privatstiftung übertragen, stellen wir mit unseren renommierten Partnerkanzleien sicher, dass die Stiftungssatzung von den deutschen Finanzbehörden anerkannt wird.
Selbstverständlich begleiten wir Sie ebenfalls bei der Kommunikation mit den Finanz- sowie Aufsichtsbehörden.
Wünschen Sie mangels Nachfolger die Gründung einer gemeinnützigen Stiftung oder einer Unternehmensstiftung, arbeiten wir auch insoweit Konzepte aus, die vollumfänglich Ihren Zielen entsprechen und – in den meisten Fällen – keine Steuerbelastungen zur Folge haben.