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Steuerliche Gestaltungsüberlegung – Steuern sparen mit Immobilien

In der Praxis werden Immobilien oft über viele Jahrzehnte gehalten, so dass in den meisten Fällen keine Abschreibung mehr geltend gemacht werden kann. Auf diese Art und Weise zahlen Sie unnötig viel Einkommensteuer.

Um dies zu vermeiden, bietet es sich beispielsweise an, die Immobilie zum aktuellen Verkehrswert an eine gewerblich geprägte Personengesellschaft oder aber auch den Ehepartner oder die Kinder zu verkaufen. Folgendes Beispiel soll dies illustrieren:

Fred hat im Jahr 1993 mittels Bankdarlehen ein Achtfamilienhaus zu Anschaffungskosten von (umgerechnet) EUR 1.000.000 (davon: Gebäude EUR 700.000) erworben, das mittlerweile vollständig abbezahlt ist. Im Jahr 2025 beträgt der aktuelle Abschreibungssatz noch 1,25%, die jährliche Abschreibung mithin EUR 8.750.

Fred gründet nun die F Vermögenverwaltung GmbH & Co. KG, eine gewerblich geprägte Personengesellschaft, und veräußert an diese mit Wirkung zum 31.12.2025 das Achtfamilienhaus zu einem Verkehrswert von EUR 2.500.000, wobei EUR 1.700.000 nachweislich auf das Gebäude entfallen. Infolgedessen ergibt sich bei einem Abschreibungssatz von 2% eine jährliche Abschreibung von EUR 34.000 pro Jahr.

Fred spart somit bei einem unterstellten Einkommensteuersatz (einschl. Solidaritätszuschlag) über einen Zeitraum von fünfzig Jahren EUR 10.100 Steuern pro Jahr.

Die für die Umstrukturierung aufzuwendenden Beratungs- und Notarkosten sind somit nach ca. 1 bis 1,5 Jahren wieder „hereingespielt“. Der langfristige undiskontierte Steuervorteil beträgt somit im vorliegenden Fall mehr als EUR 500.000.

Sollten Sie an dieser steuerlichen Gestaltungsidee, die alternativ auch im Familienkreis ausgezeichnet funktioniert, Interesse haben, unterstützen wir Sie sehr gerne bei der Umsetzung.