Seite wählen

Steuerliche Gestaltungsüberlegung – Formwechsel des Einzelunternehmens in GmbH: Haftung reduzieren und Steuern sparen

Viele erfolgreiche Unternehmen firmieren immer noch als Einzelunternehmen. Hiermit sind jedoch insbes. Haftungsrisiken sowie steuerliche Nachteile verbunden.

Kommt es beispielsweise zu einer Überschuldung oder Liquiditätsengpässen, muss der Unternehmer hierfür im schlimmsten Fall sein gesamtes Hab und Gut einsetzen. Im Übrigen profitieren Kapitalgesellschaften wie die GmbH oder AG von einem Körperschaftsteuersatz (einschl. Solidaritätszuschlag) von 15,825% zzgl. Gewerbesteuer (je nach Gemeinde zwischen 7% und 17,15%). Verbleiben die Gewinne zwecks weiterem Wachstum im Unternehmen, ergibt sich damit eine Ersparnis von bis zu 24,65%.

Der Formwechsel eines Einzelunternehmens in eine GmbH ist ertragsteuerneutral möglich, wenn die Voraussetzungen des Umwandlungssteuergesetzes eingehalten werden. In der Praxis sind diese sorgfältig zu prüfen, aber in den meisten Fällen zu erfüllen. Das Einzelunternehmen kann auch bis zu acht Monate rückwirkend in eine GmbH formgewechselt werden, wenn dieses im Handelsregister eingetragen ist.

Die steuerliche Vorteilhaftigkeit des Formwechsels soll das nachfolgende Beispiel illustrieren:

Fred betreibt ein Einzelunternehmen in Aalen und ist im Handelsregister eingetragen. Im Juni des Jahres stellt er fest, dass sein Jahresüberschuss voraussichtlich EUR 200.000 überschreiten wird. Er beschließt daraufhin, sein Einzelunternehmen rückwirkend zum 1. Januar in eine GmbH formzuwechseln.

Mittels notariellem Vertrag am 1. Juli wird sein Einzelunternehmen rückwirkend zum 1. Januar in eine GmbH formgewechselt, nachdem die steuerlichen Voraussetzungen des steuerneutralen Formwechsels geprüft und dokumentiert wurden.

Durch den Formwechsel in eine GmbH ergibt sich bei einem Jahresüberschuss von EUR 230.000 und einem Gewerbesteuersatz von 13,3% eine Steuerersparnis von (abgerundet) EUR 25.000, geht man von einem durchschnittlichen Einkommensteuersatz (einschl. Solidaritätszuschlag) des Fred von 40% aus. Im Übrigen hat Fred sein Privatvermögen vor eventuellen Haftungsrisiken abgesichert.

Sehr gerne unterstützen wir Sie bei dem Formwechsel Ihres Einzelunternehmens in einem GmbH oder AG und stellen sicher, dass hierfür keine Steuern anfallen. Sämtliche hierfür notwendigen Leistungen können wir Ihnen aus einer Hand anbieten – gerne auch in Abstimmung mit Ihrem Steuerberater.