Aktuelle Entwicklungen bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer – Steht eine Erhöhung der Besteuerung von Unternehmensvermögen kurz bevor?
In der aktuellen politischen Diskussion zur Schließung der Finanzierungslücken im Staatshaushalt in den kommenden Jahren hat die Thematik zur Verschärfung der Erbschaft- und Schenkungsteuer wieder deutlich Fahrt aufgenommen.
So soll laut Aussage führender SPD-Politiker die übermäßige Privilegierung großer Unternehmensvermögen deutlich reduziert werden. Auch der Arbeitnehmerflügel der CDU scheint dieser Idee nicht abgeneigt zu sein, wie der Presse entnommen werden kann. Laut aktuellen Umfragen sieht auch ein Großteil der Bundesbürger sehr wohlhabende Personen und Familien in der Pflicht, einen größeren Beitrag zum Steueraufkommen zu leisten. Die OECD ordnet Deutschland im Bereich der Substanz- und Vermögensteuer ebenfalls als „Niedrigsteuerland“ ein.
So können nach dem derzeitigen Recht durch geschickte Gestaltungen auch Multimillionen- oder gar Milliardenvermögen erbschaft-/schenkungsteuerfrei übertragen werden, u.a. durch vorherige Umstrukturierungen und die Nutzung von Familienstiftungen.
Ob diese z.T. extreme Privilegierung von Unternehmensvermögen von Dauer sein wird, bleibt jedoch abzuwarten, zumal derzeit vor dem Bundesverfassungsgericht Verfahren anhängig sind, die die Verfassungsmäßigkeit der Begünstigungen für Unternehmensvermögen zum Inhalt haben.
Kurzfristig und ggf. schon ab dem kommenden Jahr wäre denkbar, dass die aktuellen Begünstigungen für Unternehmensvermögen durch Änderung des Begünstigungssatzes von 85% (Regelverschonung) bzw. 100% (Optionsverschonung) reduziert werden, z.B. um 20%-Punkte. Dies hätte faktisch eine von der SPD bereits im Wahlprogramm geforderte Mindestbesteuerung für Unternehmensvermögen zur Folge. Dass diese Änderungen nicht unwahrscheinlich, relativ einfach und kurzfristig umsetzbar sind, hat man bereits im Rahmen der Reform der Grundstücksbewertung zum 1. Januar 2023 gesehen: So sind u.a. durch die Reduktion der Liegenschaftszinssätze für Mietwohngrundstücke die erbschaft- und schenkungsteuerlichen Werte geradezu „explodiert“ und liegen z.T. erheblich über den tatsächlichen Verkehrswerten. Die diesbezüglichen Änderungen sind erstmals im Jahressteuergesetz 2022 im Herbst desselbigen Jahres aufgetaucht und waren dann bereits ein paar Monate später zum 1. Januar 2023 gesetzlich umgesetzt.
Mittelfristig ist nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts damit zu rechnen, dass die Begünstigungen für Unternehmensvermögen (ggf. sogar deutlich) reduziert werden und einige Ausnahmetatbestände wegfallen, z.B. die derzeitige Begünstigung von Wohnungsunternehmen.
Möchten auch Sie von den derzeitigen erbschaft-/schenkungsteuerlichen Vorteilen von Unternehmensvermögen profitieren, sprechen Sie uns gerne an. Wir erarbeiten dann gemeinsam mit Ihnen und ohne Zeitdruck ein individuelles Nachfolgekonzept, das Ihren individuellen Zielvorstellungen entspricht und dabei auch steuerlich optimiert ist – unter Nutzung der weitreichenden Begünstigungen von bis zu 100%. Gerne erstellen wir Ihnen aus einer Hand auch alle hierfür notwendigen rechtlichen Dokumente (u.a. Anpassung Gesellschaftsverträge, Schenkungsvertrag, Testament / Erbvertrag etc.).