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Steuerliche Gestaltungsüberlegung – Steuern sparen mit einer Familienstiftung (Teil 1)

Familienstiftungen bringen nicht nur außersteuerliche Vorteile mit sich wie beispielsweise den Schutz vor Pflichtteils- oder Zugewinnausgleichsansprüchen, Gläubigern oder der Vermögenszersplitterung, sondern haben auch handfeste steuerliche Vorteile zu bieten. Die nachfolgenden Beispiele sollen dies unter Beweis stellen.

Fred gründet im Jahr 2024 die Fred Familienstiftung, die gemäß der Stiftungssatzung ihn, seine Frau sowie deren gemeinsame Kinder begünstigt. Die Familienstiftung erwirbt nunmehr zum 1.1.2025 ein Mehrfamilienhaus für EUR 3.000.000 (Baujahr 1993), wobei zwei Drittel der Anschaffungskosten auf das Gebäude entfallen, so dass sich eine jährliche Abschreibung von EUR 40.000 ergibt. Die jährliche Kaltmiete der Immobilie beträgt EUR 150.000, Instandhaltungs- und Verwaltungsaufwendungen schlagen mit EUR 20.000 zu Buche. 

Kaltmiete EUR 150.000,00
Abschreibung ./. EUR 40.000,00
Instandhaltung / Verwaltung ./. EUR 20.000,00
Überschuss aus Vermietung EUR 90.000,00
Körperschaftsteuer („KSt“, 15%) EUR 13.500,00
Solidaritätszuschlag (5,5% der KSt) EUR 742,50
Gesamtsteuerbelastung EUR 14.242,50

Vergleicht man die Steuerbelastung der Familienstiftung mit der individuellen Steuerbelastung von Fred (Annahme: Steuersatz 44,31%), ergib sich somit folgende Steuerersparnis:

Steuerbelastung Fred:
Überschuss aus Vermietung EUR 90.000,00
Einkommensteuer („ESt“, 42%) EUR 37.800,00
Solidaritätszuschlag (5,5% der ESt) EUR 2.079,00
Gesamtsteuerbelastung EUR 39.897,00
Steuerbelastung Familienstiftung:
Gesamtsteuerbelastung EUR 14.242,50
Steuerersparnis Familienstiftung EUR 25.654,50

Möchten auch Sie von den vielfältigen steuerlichen Vorteilen von Familienstiftungen profitieren, sprechen Sie uns gerne an. Wir unterstützen von der steueroptimalen Konzeptionierung bis zur Umsetzung der Familienstiftung. Selbstverständlich übernehmen wir auch die Erstellung der Steuererklärungen der Familienstiftung.